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Erst seit Mai dieses Jahres dürfen wir dieses Logo verwenden, aber schon am 30. November 2016 hat der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe auf seiner Jahrestagung in Addis Abeba die Idee und Praxis der Genossenschaft als ersten deutschen Beitrag in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Zur Begründung der Aufnahme heißt es: „Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, die individuelles Engagement und Selbstbewusstsein fördert und soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation ermöglicht. Mitglieder werden durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümern. Ihre, von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme sichert ihnen Mitbestimmung und die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung zu. Dies ist ein besonderer Ausdruck von Solidarität und gemeinsamer Verantwortung. Hermann Schulze−Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen legten Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland wichtige Grundlagen für die heutige Genossenschaftspraxis.“ Heute wirken weltweit etwa 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder in über 100 Ländern an Umsetzung und Weitergabe des Wissens rund um diese Organisationsform mit, 21 Millionen davon in Deutschland. Die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz sind im internationalen Vergleich Besonderheiten.
Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO−Kommission: „Die Genossenschaftsidee und −praxis ist in Deutschland eine lebendige Tradition, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Genossenschaften bringen Menschen mit gemeinsamen Interessen ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammen. Das hat eine enorme kulturelle Bedeutung, die nun auch auf internationaler Ebene anerkannt wurde.“
Zum Hintergrund: Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissenschaften und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO−Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes.