Gästewohnungen Zeitzer WG

Die Pflege des angemieteten Stellplatzes ist für viele Mieter selbstverständlich und längst auch zur Gewohnheit geworden. Des Öfteren mussten wir jedoch feststellen, dass Stellplätze an unseren Wohnhäusern zwar rege gefragt sind, jedoch die Pflege der angemieteten Flächen dabei häufig sehr nachlässig ist. Zu jedem unterschriebenen Stellplatzmietvertrag händigen wir als Anlage die gültige Stellplatzordnung aus.
In dieser ist eindeutig geregelt: „Das Mitglied ist verpflichtet, den Abstellplatz und das unmittelbar dazugehörige Umfeld unkrautfrei zu halten, zu reinigen und zu pflegen. Umherliegende Gegenstände bzw. Verunreinigungen sind durch das Mitglied sofort zu entfernen.“ (Absatz 2) Sollten manche Bewohner aufgrund von Zeitmangel, des Alters oder körperlicher Einschränkung dazu nicht in der Lage sein, so können diese Arbeiten von Ihnen auch an eine Fremdfirma übergeben werden. Wir werden bezüglich dessen verstärkt kontrollieren, ob die Stellplatznutzer ihren Pflichten nachkommen.
Sollten betroffene Mieter nach Aufforderung durch uns keine Reinigung vornehmen, ist es sogar möglich, dass wir die Arbeiten einer Firma übergeben und den Stellplatznutzern die Kosten hierfür anschließend in Rechnung stellen. Da ein gepflegtes und sauberes Wohnumfeld jedoch im Interesse aller Mieter liegen dürfte, gehen wir davon aus, dass es soweit nicht kommen muss und die betroffenen Mieter zukünftig Ihrer Pflicht regelmäßig nachkommen werden.