Gästewohnungen Zeitzer WG

Immer wieder müssen wir leider bei Vor-Ort-Begehungen in unseren Häusern feststellen, dass Gemeinschafts- und Trockenräume entgegen unserer Hausordnung (Punkt IV. Sicherheit) als Abstellmöglichkeiten genutzt werden. Dabei finden wir beispielsweise diverse Möbel, Geräte, Kinderspielzeug, Kartonagen oder Müllsäcke vor.

Allein aus Brandschutzgründen dürfen keine Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen abgestellt werden. Aber auch die freie Zugänglichkeit für Zählereinrichtungen oder zu Leitungsrohren muss für Reparaturfirmen stets und ständig gewährleistet sein.

Letztendlich wäre da noch der Aspekt eines ordentlichen und gepflegten Wohnumfelds. Dies sollte im Interesse eines jeden Mieters stehen.

Wir bitten daher alle Mieterinnen und Mieter zu prüfen, ob eigene Gegenstände unrechtmäßig auf den Gemeinschaftsflächen abgestellt wurden. Sollte dies der Fall sein, sollten diese unverzüglich in der Wohnung bzw. im dazugehörigen mietereigenen Keller eingelagert oder falls notwendig entsorgt werden.