Gästewohnungen Zeitzer WG

Jährlich gewinnt unsere Genossenschaft durchschnittlich 115 neue Mitglieder. Dafür erwirbt das werdende Mitglied Genossenschaftsanteile. Was viele jedoch nicht wissen – auf den erstmaligen Erwerb dieser Anteile, im Jahr der begründeten Mitgliedschaft, kann Wohnungsbauprämie gem. Wohnungsbauprämiengesetz beantragt werden.
Prämienbegünstigt sind aber immer nur erstmalige Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile für eine Genossenschaftswohnung. Die Höhe der Förderung beträgt momentan 8,8 % der geleisteten Geschäftsanteile. Sollte man jedoch bereits einen Bausparvertrag besitzen, gibt es keinen Prämienanspruch.
Die maximalen Förderbeträge liegen bei Alleinstehenden bei einer Höhe von 512,00 EUR, bei Verheirateten bei 1024,00 EUR. Daraus ergibt sich für eine allein stehende Person eine maximale Wohnungsbauprämie in Höhe von 45,06 EUR, bei verheirateten Personen 90,11 EUR.
Nach Abschluss eines Geschäftsjahres werden durch uns alle Neumitglieder, welche prämienbegünstigt sind, angeschrieben. Der beiliegende Antrag zum Schreiben muss dann lediglich ausgefüllt und an uns zurückgesendet werden. Die Weiterleitung zum Finanzamt erfolgt durch uns. Auch bei Fragen zum Ausfüllen des Antrages stehen wir Ihnen gern als Berater zur Seite. Sollte das zuständige Finanzamt anschließend die Prämie gewähren, wird diese dem Mitgliedskonto gutgeschrieben und bei Austritt aus der Genossenschaft gemäß Satzung an den Mieter ausgezahlt.