Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2018 hat der Bundesrat am 05.11.2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verabschiedet. Die neue HKVO ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.
Diese schreibt vor, dass allen Nutzern, insbesondere bei fernauslesbaren Heizkostenverteilern und Wasserzählern per Funk, unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Einsparung von Energie und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.
Wir als Eigentümer sind auf der einen Seite verpflichtet, allen entsprechenden Nutzern monatlich Informationen über den Energieverbrauch von Heizung bzw. Warmwasser inklusive Vergleiche zur Vorjahreswerten und Durchschnittsverbräuchen zuzustellen. Auf der anderen Seite stellt dies uns und auch die Messdienste in der Umsetzung vor große Herausforderungen. Hierdurch entstehen deutliche Mehraufwendungen, welche natürlich auch mit weiteren Kosten verbunden sind.
Hierzu arbeiten wir eng mit den verantwortlichen Abrechnungsdienstleistern, ista Deutschland GmbH sowie Brunata Metrona zusammen. Da zur Umsetzung der Vorschriften ein sehr kurzes Zeitfenster vorgegeben war, gibt es leider noch ein paar kleine „Anlaufschwierigkeiten“ mit dem Übermittlungsweg Die ersten Mieter*innen, bei denen bereits jetzt alle Voraussetzungen gegeben sind, haben alle notwendigen Informationen von uns erhalten und können ihre Verbrauchswerte selbst abrufen. In allen anderen Wohnungen/Häusern müssen erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis .2026. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.