Laut Bauordnung des Landes Sachsen−Anhalt müssen bis zum Ablauf des Jahres 2015 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren muss mindestens jeweils ein Rauchwarnmelder installiert werden. Die Geräte müssen so angebracht sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Der Wohnungsbestand der Zeitzer WG eG ist mit Abschluss des Jahres 2014 komplett mit Rauchwarnmeldern der Firmen ista Deutschland GmbH sowie Brunata Hürth ausgestattet. Die Geräte sind mindestens einmal im Jahr auf deren Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist. Mängel in diesen Punkten müssen sofort beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss sofort ausgetauscht werden. Gleichzeitig wird eine Alarmprüfung vorgenommen.
Rauchwarnmelder können durchaus einmal einen Fehlalarm schlagen. Piept ein Gerät in der Wohnung, so gilt vor allem: Ruhe bewahren. Stürmen Sie nicht unbedacht aus der Wohnung, sondern lokalisieren Sie ruhig den Rauchwarnmelder, der Alarm geschlagen hat und prüfen Sie, ob eine Rauchentwicklung vorhanden ist.
Bei einem Fehlalarm können Sie durch einen sanften Druck auf die Prüf−Stopp−Taste bzw. durch Drücken der großen Taste in der Mitte des Rauchwarnmelders, das Gerät in den Urzustand versetzen. Sollte keine Störquelle ausgemacht werden können und der Melder löst wiederholt einen Fehlalarm aus, muss das Gerät ausgetauscht werden.
Zeitz−Ost: Brunata
(Rauchmelder−Info−Hotline: 01805 / 635337)
Altbau: Ista Deutschland GmbH
(Rauchmelder−Info−Hotline: 0201 / 50744497)
Natürlich nehmen wir, als Ihr Vermieter, die Störung ebenfalls entgegen und leiten diese an die dafür zuständige Firma weiter.